Über mich – Rechtsanwältin in Wiesbaden
Mein beruflicher Weg im Familienrecht
Meine anwaltliche Laufbahn begann mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 1992 in Wiesbaden. Schon früh habe ich meinen fachlichen Schwerpunkt auf das Familienrecht und das Erbrecht gelegt. Durch kontinuierliche Fortbildungen und praktische Erfahrung konnte ich meine Kenntnisse stetig vertiefen. Im Jahr 1997 wurde mir von der Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht verliehen. Diese Qualifikation steht für besondere Fachkenntnisse sowie für die Verpflichtung zu regelmäßiger Weiterbildung.
Erfahrung und kontinuierliche Weiterbildung
Als Fachanwältin für Familienrecht bilde ich mich regelmäßig fort, um stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu bleiben. Gerade im Familienrecht entwickeln sich Gesetze und gerichtliche Entscheidungen ständig weiter. Durch diese kontinuierliche Weiterbildung kann ich meine Mandanten fundiert beraten und ihnen eine rechtlich sichere Einschätzung ihrer Situation geben.
Meine Werte in der anwaltlichen Beratung
In meiner täglichen Arbeit lege ich großen Wert auf Vertrauen, Klarheit und persönliche Betreuung. Jeder Fall ist individuell und verdient eine sorgfältige Betrachtung. Deshalb nehme ich mir Zeit, Ihre Situation genau zu verstehen und gemeinsam mit Ihnen eine passende rechtliche Strategie zu entwickeln. Mir ist wichtig, dass Sie jederzeit nachvollziehen können, welche Schritte sinnvoll sind und welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen.
Weitere rechtliche Schwerpunkte meiner Tätigkeit
Neben meiner Spezialisierung im Familienrecht bin ich schwerpunktmäßig auch im Erbrecht tätig. Durch eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Notar habe ich zusätzliche Erfahrung in der Gestaltung von Testamenten, Eheverträgen und Trennungs- & Scheidungsfolgenvereinbarungen.